Gesundheitsschutz – ASA-Richtlinie 6508

Wenn Arbeit krank macht oder zu Unfällen führt, kann dies für alle Beteiligten sehr belastend sein. Mit zunehmenden Absenzen sinkt die Produktivität. Darum lohnt es sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». ASA fasst die wichtigsten Anforderungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen.

Die ASA-Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) fasst die zehn wichtigsten Elemente eines Sicherheitssystems zusammen. Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist das System ein praktisches Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Die ASA-Richtlinie 6508 konkretisiert auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu organisieren. Für die Umsetzung der ASA-Richtlinie haben die Betriebe die Möglichkeit ein eigenes Sicherheitssystem zu erstellen oder einer Branchen-, Betriebsgruppen- oder einer Modelllösung beizutreten. Die zehn wichtigsten Elemente der ASA-Richtlinie sind:

1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele:
stehen am Anfang jeder Verbesserung

2. Sicherheitsorganisation:
regelt die Aufgaben und Kompetenzen

3. Ausbildung, Instruktion und Information:
befähigen zu richtigem Handeln

4. Sicherheitsregeln:
setzen die Leitplanken

5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung:
zeigen auf, wo es gefährlich werden kann

6. Massnahmenplanung und –realisierung:
eliminiert oder reduziert die Gefahren

7. Notfallorganisation:
hilft, den Schaden zu minimieren

8. Mitwirkung:
heisst, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen

9. Gesundheitsschutz:
ist Voraussetzung für optimales Arbeiten

10. Kontrolle, Audit:
überprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden

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